Im türkischen Recht finden sich einige Disziplinarmaßnahmen, die im Rahmen der Durchführung einer richterlichen Tätigkeit von Rechtsprechungsorganen getroffen werden können. Diese Maßnahmen können vorsehen, dass Personen aus dem Sitzungssaal entfernt werden, gegen sie ein Ordnungsgeld oder eine Ordnungshaft verhängt wird. Während ein Teil der Disziplinarmaßnahmen vorbeugenden Charakter hat, besitzt der andere Teil, insbesondere solche Maßnahmen, die zur Festsetzung eines Ordnungsgeldes bestimmt sind, einen bestrafenden Charakter. Obwohl diese Disziplinarmaßnahmen von Rechtsprechungsorganen getroffen werden, stellen sie Verwaltungsmaßnahmen, mit anderen Worten, eine die Verwaltung der Gerichte betreffenden Maßnahmen dar. Einige dieser Disziplinarmaßnahmen im türkischen Recht sind aus unterschiedlichen Gründen rechtswidrig. Dass die betroffenen Personen vor der Verhängung einer disziplinarrechtlichen Maßnahme nicht angehört werden, stellt einen Rechtswidrigkeitsgrund dar, falls gegen sie kein Rechtsweg eröffnet ist. Gemäß Art. 125 und 36 der türkischen Verfassung ist die Eröffnung des Rechtswegs gegen diese Maßnahmen notwendig, denn sie sind keine spruchrichterlichen, sondern die Verwaltung der Gerichte betreffenden Entscheidungen. Deshalb sind Disziplinarmaßnahmen, gegen die kein Rechtsweg eröffnet ist, verfassungswidrig. Ebenfalls verstößt § 49 Abs. 1 des türkischen Zivilprozessgesetzes (Gesetz Nr. 6100), wonach gegen den Kläger ein Ordnungsgeld zu verhängen ist, wenn die Schadensersatzklage, die wegen der spruchrichterlichen Tätigkeit der Richter gegen den Staat erhoben wurde, durch ein Sachurteil abgewiesen wird, gegen die Rechtsschutzgarantie. Dagegen ist das Treffen der Disziplinarmaßnahme durch die Richter, die das Verfahren eingeleitet haben, nicht rechtswidrig. Das gilt auch dann, wenn die Richter persönlich von der rechtswidrigen Handlung, die der Grund der Disziplinarmaßnahme ist, betroffen sind. Auch die Freiheitsentziehung durch eine Disziplinarmaßnahme stellt keinen Verstoß gegen die Verfassung dar.
Alan : Hukuk
Dergi Türü : Ulusal
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