Der Gesetzgeber hat am 28.01.2009 ein Änderungsgesetz über Markenrechtsverordnung mit Gesetzeskraft zugelassen. Der Grund dieser Änderung war einerseits die Nichtigerklärung einiger Vorschriften durch das Verfassungsgericht und andererseits der Anpassungsbedarf der Markenstrafrechtsvorschriften mit dem neuen Strafrecht. Die Änderungen sind in einiger maße respektable aber passen den neuen Begriffen nicht mit den Alten. Es wird unten die Änderungen einzeln untersucht und einige Vorschläge gemacht. Es wäre besser, wenn der Gesetzgeber ein ganz neues Gesetz über Markenschutz zulassen würde.
Benzer Makaleler | Yazar | # |
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Makale | Yazar | # |
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